Beratungslehrer

Mittlerweile ist die Institution des Beratungslehrers schon viele Jahre lang bekannt und auch an unserer Schule vertreten: Pionier auf diesem Gebiet war am Hausacher Gymnasium Hanspeter Frech, nach dessen Wechsel in die Schulleitung hat Michael Fritz die Funktion des Beraters Übernommen.

Der Beratungslehrer hat eine gründliche, eineinhalb Jahre dauernde Zusatzausbildung hinter sich, in der neben Kenntnissen in Testerstellung, -durchführung und -auswertung besonders die  Gesprächsführung und der Umgang mit komplexeren Problemen, die in der Schule oder im Zusammenhang mit ihr auftreten können, analysiert und eingeübt werden und die mit einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen wird.

Der Beratungslehrer ist in dieser Funktion Teil des schulpsychologischen Dienstes, zu dem auch die Schulpsychologische Beratungsstelle in Offenburg gehört und der direkt dem Oberschulamt zugeordnet ist, d.h. dass die örtliche Schulleitung in Fragen, die die Beratung allgemein oder einzelne Fälle betrifft, keinen unmittelbaren Einfluss ausüben kann.

Er ist Ansprechpartner bei Fragen zur Schullaufbahn (Wechsel zu anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen), vermittelt Kontakte zu Erziehungs-, Bildungs- und Drogenberatungsstellen und zur Berufsberatung des Arbeitsamtes.

Er kann eingeschaltet werden bei Schwierigkeiten in einzelnen Fächern, z.B. Legasthenie (Lese/Rechtschreibschwäche) oder Dyskalkulie (Rechenschwäche), berät bei problematischem Arbeitsverhalten, Konzentrationsdefiziten und Verhaltensauffälligkeiten in der Schule, kann aber natürlich auch eingeschaltet werden bei allgemeinen Leistungsproblemen.

Zu beachten gilt:

  • Der Beratungslehrer ist zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet!
  • Der Beratung muss immer ein freiwillig erteilter Beratungsauftrag des zu Beratenden (Schüler, Eltern) vorausgehen! Zur Beratung kann niemand "verdonnert" werden, sie kann erst recht nicht als Disziplinierungsmittel oder Strafe aufgefasst werden.
  • Der Beratungslehrer darf nicht therapeutisch tätig werden, er gibt auch keine Nachhilfestunden, kann aber natürlich im Einzelfall auf Verlangen dabei helfen, eine geeignete Person als Nachhilfelehrer/in zu finden!

Trotzdem sollte erster Ansprechpartner in der Regel zunächst die/der Fach- bzw. Klassenlehrer/in sein!

Michael Fritz, Beratungslehrer